Förderverein der Löschgruppe Amecke
Vereinssatzung
in der Fassung vom 06.01.2023 (2. Änderung)
§ 1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein trägt den Namen "Förderverein der Löschgruppe Amecke (Sorpesee)". Die Eintragung im Vereinsregister ist nicht beabsichtigt.
Der Verein hat seinen Sitz in Sundern - Amecke. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 - Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte "Zwecke" der Abgabenordnung (§ 51 ff AO). Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Zweck des Vereins ist die Förderung des Feuer-, Katastrophen- und Zivilschutzes in der Stadt Sundern.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Förderung der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sundern - Löschgruppe Amecke:
- Feuerwehrtechnische Aus- und Weiterbildung
- Technische und soziale Kompetenzen
- Körperliche Fitness durch sportliche Aktivitäten und Wettkämpfe
- Förderung des Jugendfeuerwehrwesens:
- Ausbildung der Jugendbetreuer
- Ferien- und Wochenendfreizeiten
- Umweltschutzmaßnahmen
- Sportliche Aktivitäten
- Verbesserung der feuerwehrtechnischen Ausstattung
- Zusammenarbeit mit anderen Organisationen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Integrationsmaßnahmen und Veranstaltungen
- Teilnahme am Ortsleben
§ 3 - Mittelverwendung / Uneigennützigkeit
Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen.
Bei Ausgaben über 250 € monatlich bzw. 500 € pro Quartal ist eine Abstimmung erforderlich.
§ 4 - Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person ab 18 Jahren werden. Aufnahme erfolgt durch Antrag beim Vorstand.
§ 5 - Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
§ 6 - Mitgliedsbeiträge
Beiträge werden in einer gesonderten Beitragsordnung geregelt.
§ 7 - Organe des Vereins
- Geschäftsführender Vorstand
- Mitgliederversammlung
§ 8 - Geschäftsführender Vorstand
Der Vorstand besteht aus Vorsitzendem, Stellvertreter, Geschäftsführer, Schriftführer und drei Beisitzern.
§ 9 - Wahl und Amtsdauer
Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.
§ 10 - Vorstandssitzungen
Beschlüsse werden mit Mehrheit gefasst.
§ 11 - Mitgliederversammlung
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Aufgaben u.a. Entlastung des Vorstandes und Satzungsänderungen.
§ 12 - Einberufung
Mindestens einmal jährlich mit zwei Wochen Frist.
§ 13 - Außerordentliche Mitgliederversammlung
Bei Bedarf oder auf Antrag eines Drittels der Mitglieder.
§ 14 - Beschlussfassung
Beschlüsse erfolgen mit einfacher Mehrheit, Satzungsänderungen mit 3/4 Mehrheit.
§ 15 - Auflösung des Vereins
Bei Auflösung fällt das Vermögen an die Stadt Sundern.
§ 16 - Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 06.01.2023 in Kraft.
Förderverein der LöschgruppeAmecke am Sorpesee
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